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Zum Ende der Seite springen Constitution Act
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Zhang Zuolin
President


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Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 8

Constitution Act Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Constitution Act

I. Staatsziele

Artikel 1 [Grundlage der Staatsordnung]
(1) Huangzhou ist eine freie, demokratische und unteilbare Stadt.
(2) Alle Staatsgewalt geht hierbei Volk aus, dass seinen Willen durch freie Wahlen und Abstimmungen, sowie durch verschiedene Organe der Legislative, Exekutive und Judikative bekundet.
(3) Die Legislative ist an die verfassungsmäßige Staatsordnung, Exekutive und Judikative sekundär auch an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Aufgabe des Staates ist die Aufrechterhaltung von Ordnung, Recht und Gesetz.

Artikel 2 [Parteien]
(1) Parteien sind Träger verschiedener Überzeugungen. Daher wirken sie bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist grundsätzlich frei, ihre innere Ordnung ist jedoch an das demokratische Prinzip gebunden.
(2) Parteien, deren Ziel es ist die Grundordnung der Freien Stadt Huangzhou zu beseitigen oder grob zu verändern, sowie auf extreme, auch gewalttätige Mittel zurückgreifen, sind als verfassungswidrig anzusehen. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet der Supreme Court.
(3) Näheres regelt ein Gesetz.

Artikel 3 [Wahl]
(1) Die öffentlichen Wahlen gemäß dieser Verfassung sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
(2) Aktiv Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Staatsbürgerschaft der Freien Stadt Huangzhou besitzt.
(3) Näheres regelt ein Gesetz.



II. City Council

Artikel 4 - Aufgaben des City Council
(1) Der City Council ist das Legislativorgan der Freien Stadt Huangzhou.
(2) Der City Council verabschiedet die Gesetze und Bestimmungen der Freien Stadt Huangzhou.
(3) Der City Council schlägt dem Präsidenten einen Chief Executive vor.

Artikel 5 [Abgeordnete, Zusammentritt, Wahlperiode]
(1) Die Abgeordneten des City Councils sind Vertreter des gesamten Volkes Huangzhou.
(2) Der City Council besteht aus allen Bürger der Freien Stadt Huangzhou, die über die vollen Staatsbürgerschaftsrechte gemäßt dem Staatsbürgerschaftsgesetz verfügen.

Artikel 6 [Vorsitz, Geschäftsordnung]
(1) Den Vorsitz über den City Council hat der Chief Executive inne. Er leitet die Verhandlungen und Abstimmungen.
(2) Der City Council kann sich darüver hinaus eine Geschäftsordnung geben.


III. President of Huangzhou

Artikel 7 [Wahl]
(1) Der Präsident wird in einer Wahl von jedem stimmberechtigten Bürger auf 6 Monate gewählt.
(2) Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
(3) Passiv wahlberechtigt ist, wer das 45. Lebensjahr abgeschlossen hat.

Artikel 8 [Amtseid]
Der Präsident leistet bei seinem Amtsantritt vor dem City Council folgenden Amtseid:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der Stadt und des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze der Stadt achten und verteidigen, die mir angetragene Ehre nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, sowie Gerechtigkeit gegen jedermann leisten werde.“ Der Eid kann auch mit religiöser Beteuerung geleistet werden.

Artikel 9 [Vertretung]
Die Befugnisse und Pflichten des Präsidenten der Freien Stadt Huangzhou werden im Falle seiner Verhinderung vom Chief Executive wahrgenommen.

Artikel 10 [Befugnisse des Präsidenten]
(1) Der Präsident kann den City Council im Falle das dieser handlungsunfähig ist, jederzeit auflösen.
(2) Der Präsident kann gegen jedes vom City Council beschlossene Gesetz ein Veto einlegen. Der City Council kann dann den Weg der Volksabstimmung wählen. Hierbei muss das Gesetz mindestens eine Zweidrittelmehrheit erhalten, um angenommen zu werden.
(3) Der Präsident hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.
(4) Der Präsident entscheidet über den Ausnahmezustand.
(5) Im Falle des Ausnahmezustandes kann der Präsident ohne Zustimmung des City Council zeitlich begrenzte Notverordnungen mit Gesetzeswirkung oder gesetzändernder Wirkung erlassen.

Artikel 11 [Vertretung der Stadt nach Außen]
(1) Der Chief Executive vertritt die Stadt völkerrechtlich. Er schließt im Namen der Freien Stadt Huangzhou Verträge mit anderen Staaten.

Artikel 12 [Ernennungen und Entlassungen]
(1) Der Präsident ernennt und entläßt den Chief Executive, die High Judges, die Mitglieder der Wahlkommission, die höheren Beamten, die Offiziere und die Secretaries sowie die District Executives, nach eigenem Ermessen.
(2) Er übt das Begnadigungsrecht aus.

Artikel 13 [Anklage vor dem Supreme Court, Impeachment]
Gegen den Chief Executive kann mit Zustimmung von 3/4 der Abgeordneten des City Councils ein sogenanntes Amtsenthebungsverfahren (Impeachment) einleiten. Dieses muss begründet sein. Das Amtsenthebungsverfahren wird vor dem Supreme Court verhandelt.

IV. Executive Council

Artikel 14 [Zusammensetzung]
Die Regierung der Stadt besteht aus dem Chief Executive und den Secretaries.

Artikel 15 [Wahl und Ernennung]
Der Chief Executive, sowie die Secretaries werden vom Chief Executive ernannt und entlassen.

Artikel 16 [Befugnisse]
(1) Der Chief Executive bestimmt die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser leitet jeder Secretary sein Ressort selbstständig.
(2) Der Executive Council kann Gesetzentwürfe in den City Council einbringen und führt beschlossene Gesetze im Rahmen ihrer Kompetenzen aus.

V. Supreme Court

Artikel 17 [Gerichtsorganisation]
Die rechtssprechende Gewalt (Judikative) ist den Richtern anvertraut. Sie wird durch den Supreme Court der Stadt ausgeübt.

Artikel 18 [Supreme Court]
(1) Der Supreme Court ist für alle Rechtsfragen in der Freien Stadt Huangzhou zuständig.
(2) Er überwacht und urteilt über die Einhaltung der Verfassung und der Gesetze und ist selbst an diese gebunden.
(3) Er urteilt über Anfragen und Verfassungsbeschwerden.
(4) Er ist von Weisungen und Vorgaben unabhängig.

Artikel 19 [Zusammensetzung]
Der Supreme Court besteht aus dem High Judge. Der High Judge wird vom Präsidenten auf Lebenszeit ernannt.

Artikel 20 [High Judge]
(1) Der High Judge ist der Vorsitzende Richter des High Judge
(2) Er darf weder Mitglied des Executive Councils sein, noch das Amt des Chief Executives inne haben.
(3) Der High Judge muss für die Dauer seiner Amtszeit sein Mandat im City Council ruhen lassen.

VI. Schlussbestimmungen

Artikel 21 [Schlussbestimmungen]
(1) Jeder Artikel des Verfassunggesetzes kann mit einer 9/10-Mehrheit durch das City Council geändert werden.
(2) Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.


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Zhang Zuolin
President of Huangzhou

13.05.2013 02:27 Zhang Zuolin ist offline E-Mail an Zhang Zuolin senden Beiträge von Zhang Zuolin suchen Nehmen Sie Zhang Zuolin in Ihre Freundesliste auf
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