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Autor Beitrag
Thema: Bureau of the President
Zhang Zuolin

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23.09.2013 19:46 Forum: Palace of the Great Father


Was Sie hier betreiben ist Landesverrat!
Thema: Bureau of the President
Zhang Zuolin

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23.09.2013 19:42 Forum: Palace of the Great Father


Der Präsident schäumt vor Wut und zieht seine Pistole aus der Schreibtischschublade.
Thema: Bureau of the President
Zhang Zuolin

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23.09.2013 19:39 Forum: Palace of the Great Father


Aufgeregt stürmen die Mitarbeiter des Präsidenten ins Büro und berichten, man würde angegriffen. Und tatsächlich, als der Präsident verwundert aus dem Fenster schaut, sieht er Soldaten mit fremdartigen Uniformen, die ins Gebäude strömen.

Los, verbarrikadiert uns!

Danach ruft er schleunigst den Oberbefehlshaber der aurorianischen Streitkräfte an, der prompt den Hörer abnimmt.

Hier ist Präsident Zhang! Wir werden angegriffen, Sie müssen uns helfen!
Thema: Bureau of the President
Zhang Zuolin

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Bureau of the President 23.09.2013 19:14 Forum: Palace of the Great Father


Zhang Zuolin sitzt vor seinem Schreibtisch und bearbeitet Akten.
Thema: Unabhängigkeitsfeiern
Zhang Zuolin

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Unabhängigkeitsfeiern 13.05.2013 23:15 Forum: Central Place


In ganz Huangzhou gehen die Menschen auf die Straßen und feiern die Unabhängigkeit und die wiedergewonnene Souveränität.
Thema: Basic Treaty between the United Republic of Aurora and the Free City of Huangzhou
Zhang Zuolin

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Basic Treaty between the United Republic of Aurora and the Free City of Huangzhou 13.05.2013 22:56 Forum: State Archive


Zitat:
Grundlagenabkommen zwischen der United Republic of Aurora und der Free City of Huangzhou


Artikel I - Ziel des Abkommens
Die unterzeichnenden Staaten bekräftigen mit diesem Vertrag ihr freundschaftliches Verhältnis zueinander und die damit verbundenen diplomatischen Beziehungen.

Artikel II - Beschaffenheit der Freundschaft
1. Durch die Unterzeichnung des Abkommens durch beide Vertragsparteien besteht ab Unterzeichungsdatum ein freundschaftliches Verhältnis.
2. Der Status der Beziehungen darf auf "neutral" herabgestuft werden, jedoch keinesfalls unter diese Stufe sinken.
3. Für Staatsbürger der unterzeichneten Staaten gilt freies Ein- und Ausreiserecht, auch im Falle eines neutralen Verhältnisses. Hierbei gelten Artikel III und IV.
4. Im Zuge der Völkerverständigung richten beide Länder in der Hauptstadt des Partners eine ständige Botschaft ein, welche als exterritoriales Gebiet gilt. Diese ist mit einem Botschafter oder einem anderem Ansprechpartner für diplomatische Fragen zu besetzen.
5. Das Gelände des Huangzhou Navy Harbour und der Huangzhou Air Base gehören sämtlichst zum Grund und Boden der aurorianischen Botschaft in Huangzhou.
6. Ein Austausch von Botschaftern und/oder diplomatischem Personal ist erwünscht. Nach missachteter Vorwarnung kann der Botschafter ohne weiteres einbestellt werden. Der Botschafter, seine Familie und Angehörigen und alle im staatlichen Auftrag auf dem Botschaftsgelände befindlichen Personen genießen im Partnerstaat Immunität vor dem Gesetz.

Artikel III - Selbstbestimmung und Konfliktfall
1. Mit der Unterzeichnung dieses Abkommens verzichten die Vertragspartner im Konfliktfall untereinander auf jegliche militärsche Gewalt.
2. Die Lösung von Konflikten und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern erfolgt auf friedlichem, diplomatischem Weg.
3. Das Ablehnen eines Verhandlungspartners der Gegenseite ist zulässig, wenn dieser als Person direkt in den Konflikt involviert oder seine Person oder sein Verhalten Gegenstand des Konfliktes sind. Dies gilt ohne Rücksicht auf Ansehen oder politischen Stellung der betreffenden Person.
4. Im Konfliktfall zwischen den Vertragspartnern dürfen beide Staaten einen neutralen Drittstaat zur Klärung oder als neutralen Beobachter hinzuholen.
5. Ein unbegründeter Vertragsbruch gilt als Konfliktfall, eine Auflösung des Vertrages ohne beidseitiges Einverständnis gilt als unrechtmäßige Vertragskündigung.

Artikel IV - Einreisefreiheit und Gerichtsbarkeit
1. Bürger die sich auf dem Land der Gastnation befinden, erkennen automatisch deren Verfassung und Gesetze für Zeitraum ihres Besuches als bindend an.
2. Kontrollen durch Staatsorgane der inneren Sicherheit im allgemein üblichen Rahmen sind zulässig. Das Abkommen entbindet die Bürger der Staaten nicht von einer Visumspflicht.
3. Gerichtsbarkeit
3.1 Gesetzesverstoß der Bürger im Rechtsraum des anderen Unterzeichnerstaates werden vor den Gerichten des Heimatstaates des jeweiligen Bürgers verhandelt und geahndet.
3.2 Die Heimatnation ist nicht zu einer Auslieferung ihrer Bürger im Falle eines Gesetzesverstoßes verpflichtet. Den unterzeichnenden Staaten muss zugestanden werden als Nebenkläger aufzutreten.
3.3 Ein dauerhaftes Verbot der Einreise oder Auflagen zur Einreise im Rahmen eines Strafmaßes ist zulässig.

Artikel V - Konflikt mit Drittstaaten
1. Die unterzeichnenden Staaten sind verpflichtet, dem Vertragspartner im Falle eines Verteidigungskrieges humanitäre Hilfe zu entsenden.
2. Dieser Artikel kann durch einen detaillierteren Ergänzungsvertrag ersetzt werden.

Artikel VI - Schlussbestimmungen
1. Eine Kündigung des Vertrages ist bei beidseitigem Einverständnis nach einer Frist von 8 Wochen möglich.
2. Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit.
3. Das Vertragswerk tritt nach seiner Unterzeichnung in Kraft.



Unterzeichnet am 13.05.2013
Thema: Election Act
Zhang Zuolin

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Election Act 13.05.2013 02:44 Forum: State Archive


Zitat:
Election Act

§1 - Die Wahlkommission
(1) Beginn und Ende jeder Wahl soll von der Wahlkommission festgelegt werden.
(2) Die Wahlkommission besteht aus zwei Personen, die vom Präsidenten auf Lebenszeit ernannt werden.
(3) Die Wahlkommission ist damit beauftragt, die Liste der Wahlberechtigten für jede Wahl aufzustellen und die Einhaltung der Verfassung und der Wahlgesetze zu kontrollieren.
(4) Die Wahlkommission stellt die maßgebliche Kandidatenliste gemäß den rechtlichen Regelungen auf.

§2 - Die Wahlberechtigung
(1) Aktiv wahlberechtigt ist grundsätzlich, wer das 18. Lebensjahr abgeschlossen hat und rechtsfähig ist.
(2) Passiv wahlberechtigt ist grundsätzlich, wer das 45. Lebensjahr abgeschlossen hat und rechtsfähig ist.
(3) Das Wahlrecht kann durch ein entsprechendes strafgesetzliches Urteil für eine begrenzte Dauer entzogen werden.

§3 - Die Präsidentenwahl
(1) Alle 6 Monate soll ein neuer Präsident gewählt werden.
(2) Die Dauer der Wahl soll drei Tage nicht unterschreiten.
(3) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

§4 - Vorraussetzungen für die Kandidatur zum Präsidentenamt
Kandidaten für das Präsidentenamt müssen sowohl juristisch, als auch moralisch einen hervorragenden Leumund vorweisen können.
Thema: Constitution Act
Zhang Zuolin

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Constitution Act 13.05.2013 02:27 Forum: State Archive


Zitat:
Constitution Act

I. Staatsziele

Artikel 1 [Grundlage der Staatsordnung]
(1) Huangzhou ist eine freie, demokratische und unteilbare Stadt.
(2) Alle Staatsgewalt geht hierbei Volk aus, dass seinen Willen durch freie Wahlen und Abstimmungen, sowie durch verschiedene Organe der Legislative, Exekutive und Judikative bekundet.
(3) Die Legislative ist an die verfassungsmäßige Staatsordnung, Exekutive und Judikative sekundär auch an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Aufgabe des Staates ist die Aufrechterhaltung von Ordnung, Recht und Gesetz.

Artikel 2 [Parteien]
(1) Parteien sind Träger verschiedener Überzeugungen. Daher wirken sie bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist grundsätzlich frei, ihre innere Ordnung ist jedoch an das demokratische Prinzip gebunden.
(2) Parteien, deren Ziel es ist die Grundordnung der Freien Stadt Huangzhou zu beseitigen oder grob zu verändern, sowie auf extreme, auch gewalttätige Mittel zurückgreifen, sind als verfassungswidrig anzusehen. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet der Supreme Court.
(3) Näheres regelt ein Gesetz.

Artikel 3 [Wahl]
(1) Die öffentlichen Wahlen gemäß dieser Verfassung sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
(2) Aktiv Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Staatsbürgerschaft der Freien Stadt Huangzhou besitzt.
(3) Näheres regelt ein Gesetz.



II. City Council

Artikel 4 - Aufgaben des City Council
(1) Der City Council ist das Legislativorgan der Freien Stadt Huangzhou.
(2) Der City Council verabschiedet die Gesetze und Bestimmungen der Freien Stadt Huangzhou.
(3) Der City Council schlägt dem Präsidenten einen Chief Executive vor.

Artikel 5 [Abgeordnete, Zusammentritt, Wahlperiode]
(1) Die Abgeordneten des City Councils sind Vertreter des gesamten Volkes Huangzhou.
(2) Der City Council besteht aus allen Bürger der Freien Stadt Huangzhou, die über die vollen Staatsbürgerschaftsrechte gemäßt dem Staatsbürgerschaftsgesetz verfügen.

Artikel 6 [Vorsitz, Geschäftsordnung]
(1) Den Vorsitz über den City Council hat der Chief Executive inne. Er leitet die Verhandlungen und Abstimmungen.
(2) Der City Council kann sich darüver hinaus eine Geschäftsordnung geben.


III. President of Huangzhou

Artikel 7 [Wahl]
(1) Der Präsident wird in einer Wahl von jedem stimmberechtigten Bürger auf 6 Monate gewählt.
(2) Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
(3) Passiv wahlberechtigt ist, wer das 45. Lebensjahr abgeschlossen hat.

Artikel 8 [Amtseid]
Der Präsident leistet bei seinem Amtsantritt vor dem City Council folgenden Amtseid:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der Stadt und des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze der Stadt achten und verteidigen, die mir angetragene Ehre nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, sowie Gerechtigkeit gegen jedermann leisten werde.“ Der Eid kann auch mit religiöser Beteuerung geleistet werden.

Artikel 9 [Vertretung]
Die Befugnisse und Pflichten des Präsidenten der Freien Stadt Huangzhou werden im Falle seiner Verhinderung vom Chief Executive wahrgenommen.

Artikel 10 [Befugnisse des Präsidenten]
(1) Der Präsident kann den City Council im Falle das dieser handlungsunfähig ist, jederzeit auflösen.
(2) Der Präsident kann gegen jedes vom City Council beschlossene Gesetz ein Veto einlegen. Der City Council kann dann den Weg der Volksabstimmung wählen. Hierbei muss das Gesetz mindestens eine Zweidrittelmehrheit erhalten, um angenommen zu werden.
(3) Der Präsident hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.
(4) Der Präsident entscheidet über den Ausnahmezustand.
(5) Im Falle des Ausnahmezustandes kann der Präsident ohne Zustimmung des City Council zeitlich begrenzte Notverordnungen mit Gesetzeswirkung oder gesetzändernder Wirkung erlassen.

Artikel 11 [Vertretung der Stadt nach Außen]
(1) Der Chief Executive vertritt die Stadt völkerrechtlich. Er schließt im Namen der Freien Stadt Huangzhou Verträge mit anderen Staaten.

Artikel 12 [Ernennungen und Entlassungen]
(1) Der Präsident ernennt und entläßt den Chief Executive, die High Judges, die Mitglieder der Wahlkommission, die höheren Beamten, die Offiziere und die Secretaries sowie die District Executives, nach eigenem Ermessen.
(2) Er übt das Begnadigungsrecht aus.

Artikel 13 [Anklage vor dem Supreme Court, Impeachment]
Gegen den Chief Executive kann mit Zustimmung von 3/4 der Abgeordneten des City Councils ein sogenanntes Amtsenthebungsverfahren (Impeachment) einleiten. Dieses muss begründet sein. Das Amtsenthebungsverfahren wird vor dem Supreme Court verhandelt.

IV. Executive Council

Artikel 14 [Zusammensetzung]
Die Regierung der Stadt besteht aus dem Chief Executive und den Secretaries.

Artikel 15 [Wahl und Ernennung]
Der Chief Executive, sowie die Secretaries werden vom Chief Executive ernannt und entlassen.

Artikel 16 [Befugnisse]
(1) Der Chief Executive bestimmt die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser leitet jeder Secretary sein Ressort selbstständig.
(2) Der Executive Council kann Gesetzentwürfe in den City Council einbringen und führt beschlossene Gesetze im Rahmen ihrer Kompetenzen aus.

V. Supreme Court

Artikel 17 [Gerichtsorganisation]
Die rechtssprechende Gewalt (Judikative) ist den Richtern anvertraut. Sie wird durch den Supreme Court der Stadt ausgeübt.

Artikel 18 [Supreme Court]
(1) Der Supreme Court ist für alle Rechtsfragen in der Freien Stadt Huangzhou zuständig.
(2) Er überwacht und urteilt über die Einhaltung der Verfassung und der Gesetze und ist selbst an diese gebunden.
(3) Er urteilt über Anfragen und Verfassungsbeschwerden.
(4) Er ist von Weisungen und Vorgaben unabhängig.

Artikel 19 [Zusammensetzung]
Der Supreme Court besteht aus dem High Judge. Der High Judge wird vom Präsidenten auf Lebenszeit ernannt.

Artikel 20 [High Judge]
(1) Der High Judge ist der Vorsitzende Richter des High Judge
(2) Er darf weder Mitglied des Executive Councils sein, noch das Amt des Chief Executives inne haben.
(3) Der High Judge muss für die Dauer seiner Amtszeit sein Mandat im City Council ruhen lassen.

VI. Schlussbestimmungen

Artikel 21 [Schlussbestimmungen]
(1) Jeder Artikel des Verfassunggesetzes kann mit einer 9/10-Mehrheit durch das City Council geändert werden.
(2) Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.
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